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Grundprinzipien
Hier erfahren Sie, wie eine Mediation funktioniert, und in welche Teile sie sich gliedert. Wichtig: Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators.
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Die Grundprinzipien

Hier erfahren Sie, wie eine Mediation funktioniert, und in welche Bestandteile sie sich gliedert …

Sie haben es bemerkt. In der Überschrift steht „funktioniert“. Das klingt technisch. Geschäfte machen aber Menschen mit Menschen. In einer Abteilung und in einem Team arbeiten Menschen mit Menschen. Darum setzt die Mediation die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt. Strukturen und Methoden helfen, den Klärungsprozess in Gang zu bringen. Damit es danach wieder „funktioniert“.

 

Auch wenn die Mediation grundsätzlich über kein einheitliches Regelwerk verfügt, haben sich dennoch Grundprinzipien herausgebildet, die mit z.T. unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in der Literatur, allgemein anerkannt sind:

Grundprinzipien der Mediation…

 

1. Freiwilligkeit
Die Parteien (Medianten) nehmen freiwillig und ohne Druck an dem Verfahren teil. Das Verfahren als Ganzes und die jeweilige Teilnahme der Medianten kann auf deren Wunsch jederzeit beendet werden.

 

2. Vertraulichkeit
Sowohl der Mediator als auch die Medianten und mögliche andere Beteiligte (z.B. Anwälte) verpflichten sich, Sachverhalte, von denen sie im Rahmen der Mediation erfahren, vertraulich zu behandeln. Hierdurch soll das Klima der Verhandlungen positiv beeinflusst und Offenheit ermöglicht werden. Mindestens genauso wichtig: So wird verhindert, dass der Mediator mit seinem Wissen aus dem Mediationsverfahren später von einer Partei als Zeuge vor Gericht geladen wird.

 

3. Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators
Der Mediator ist als neutraler Dritter und als aktiver Begleiter der Lösungsfindung der sogenannten Allparteilichkeit verpflichtet. Schon die Neutralität erfordert, dass der Mediator für keinen der Beteiligten Partei ergreift. Die Allparteilichkeit verlangt darüber hinaus, dass der Mediator den Sichtweisen und den Interessen jeder Partei gleichermaßen verpflichtet ist. Dazu gehört z.B., für einen angemessenen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien zu sorgen.

 

4. Selbstbestimmung und Verantwortung
Ausschließlich die Medianten sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Lösung verantwortlich.

 

5. Kooperation
Nur im Zusammenwirken der Medianten können Problemlösungen von den Beteiligten selbst erarbeitet werden, „weil nur die Parteien selbst wissen können, was ihren Interessen am besten dient, und weil nur eine von den Parteien selbst erarbeitete Lösung (mit etwas Glück) Bestand haben wird.“*

 

6. Ergebnisoffenheit
Ginge es den Medianten nur darum, eine bestimmte Lösung „durchzuboxen“, würde die Mediation ad absurdum geführt. Erst das Einlassen auf den ganz eigenen Ablauf der Mediation ermöglicht die Findung von neuen und vielleicht völlig unerwarteten, kreativen Lösungsansätzen. Im Einzelfall muss daher geklärt werden, ob die nötige Bereitschaft besteht, eine gemeinsam gefundene Lösung auch umzusetzen.

 

7. Zukunftsorientierung
Wo in einem Gerichtsverfahren z.B. auf die Klärung abgestellt werden kann, welcher Anspruch entstanden oder untergegangen ist, sucht die Mediation eine der wahren und umfassenden Interessenslage der Medianten entsprechende gemeinsame Gestaltung der Zukunft zu vereinbaren. Die Kernfrage ist: Wovon profitieren die Parteien gemeinsam?

 

Viel Worte? Sie wollen Fakten? Lassen Sie sich sich von Erfolgsbeispielen aus dem IHK-Mediationszentrum München überzeugen.


*Haft, F. (2009): Verhandlung und Mediation. In Haft/von Schlieffen (Hgg.): Handbuch Mediation, §2. München, 2009

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